Elternvertreter:_in

Aufgaben und Zuständigkeiten

Im Schulgesetz für das Land BadenWürttemberg (§ 71 SchulG) und in der Elternmitwirkungsverordnung wird festgelegt, dass die Elternvertretung die Interessen der Eltern gegenüber der Schulleitung und dem Lehrerkollegium wahrnimmt. Die beiden Elternvertreterinnen werden am ersten Elternabend gewählt und sind das zentrale Bindeglied. Zu den Kernaufgaben gehören die Organisation und Moderation der Elternabende, die Vorbereitung von Tagesordnungen sowie die Sicherstellung eines strukturierten Ablaufs. Sie fungiert als erste Ansprechpartnerin für Eltern, die allgemeine schulische Fragen oder Probleme im
Schulumfeld ansprechen möchten – jedoch nicht für individuelle Schüler
innen. Einzelfälle, die über die Klassenlehrkraft oder den Klassensprecher zu klären sind.

Weiterhin übernimmt die Elternsprecherin die Kommunikation mit dem Lehrpersonal, leitet wichtige Informationen aus den Elternabenden an die gesamte Elternschaft weiter und unterstützt die Weitergabe von schulischen Mitteilungen.
Sie sind zudem Ansprechpartnerinnen für die Klassensprecherinnen und unterstützen diese bei der Koordination von SchülerinnenInitiativen. Die Erstellung und Pflege einer Telefon bzw. EMailListe der Eltern gehört ebenfalls zu den administrativen Aufgaben, um eine schnelle und zuverlässige, datenschutzkonforme Informationsweitergabe zu gewährleisten.
Als Mitglied des Elternbeirats nimmt die Elternsprecher
in an den regulären Sitzungen teil – in der Regel zweimal pro Schuljahr – und bringt dort die Anliegen der Eltern ein, diskutiert schulische Entwicklungspläne und wirkt an Beschlussfassungen mit, die das Schulklima und die Lernbedingungen betreffen.

Koordination und Delegieren von weitern Aufgaben

  • Organisation von Klassenfesten
  • Organisation von Bewirtungen (Infos über Elternbeiratsvorstand)
  • Organisation eines Elternstammtischs (auf Wunsch der Eltern)
  • Führen einer Klassenkasse
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